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Kosten und Erstattung
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker v. 1985 (GebüH). Privatkassen erstatten die Behandlungskosten in der Regel. Bei gesetzlichen Krankenkassen ist eine Erstattung z.Zt. nicht möglich. Es gibt jedoch einige günstige private Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Behandlungen. (bei Interesse bitte in der Praxis nachfragen) |